Den größten Behandlungserfolg zur Genesung erzielen Sie in einer Reha-Einrichtung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Erkrankung ausgerichtet ist. Sie haben das Recht, die für Sie beste Rehaklinik auszusuchen. Dies ist im §8 SGB IX eindeutig geregelt und bestätigt, dass der Kostenträger Ihren berechtigten Wünschen entsprechen muss. Bestimmen Sie maßgeblich die Wahl Ihrer Einrichtung und den daraus resultierenden Behandlungserfolg.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie in nur 5 Schritten Ihren Reha-Antrag stellen und von Ihrem Wunsch-und Wahlrecht Gebrauch machen können.
Häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das Thema Reha haben wir Ihnen ebenso übersichtlich zusammengefasst. Sollten Sie darüber hinaus offene Fragen haben, können Sie uns gern telefonisch unter 0781-932036-0 kontaktieren.
» Alle Informationen zum Reha-Antrag und Wunsch- und Wahlrecht