Fragen und Antworten

Fragen zur Reha? Wir haben Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Reha zusammengestellt.

Die medizinische Reha dauert in der Regel drei Wochen. Dieser Zeitraum kann bei Bedarf jedoch auch verlängert werden. Über die Notwendigkeit entscheidet der behandelnde Arzt der Reha-Einrichtung in Absprache mit dem Kostenträger.

Ihren Reha-Antrag, den Wunsch- und Wahlrechtsantrag und den ärztlichen Befundbericht reichen Sie mit der Bitte um Kostenübernahme bei dem für Sie zuständigen Kostenträger ein.

Es kann sein, dass Sie für die Dauer Ihres Reha-Aufenthaltes eine Zuzahlung von 10€ pro Tag bezahlen müssen. Darauf haben unsere Kliniken keinen Einfluss, genaue Informationen bekommen Sie von Ihrem zuständigen Kostenträger.

Grundsätzlich können alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im erwerbsfähigen Alter, die nicht dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und bestimmte Versicherungszeiten aufweisen, alle 4 Jahre einen Antrag zur Durchführung einer medizinische Rehabilitation stellen. Sie haben somit erst nach Ablauf von vier Jahren einen erneuten Anspruch auf eine medizinische Reha. Ist eine Reha aus gesundheitlichen Gründen vor Ablauf der 4 Jahren notwendig, so kann diese auch früher bewilligt werden.

Beziehen Sie eine Altersrente, also mind. zwei Drittel der Vollrente oder haben dies bereits beantragt, so können Sie keine Rehabilitationsleistungen mehr von der Deutschen Rentenversicherung mehr beziehen. Als Rentner haben Sie jedoch einen Anspruch auf eine Reha-Leistung (SGB V § 11, Abs. 2). Bei Beziehern von Rentenleistungen ist in den meisten Fällen die gesetzliche Krankenversicherung der Kostenträger für die Reha-Maßnahme.

Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides teilen Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich den Beginn Ihrer Rehabilitation mit. Sie müssen für die Zeit keinen Urlaub beantragen. Die Fehlzeiten während Ihrer medizinischen Rehabilitation werden als Fehlzeiten gezählt.

Für die Dauer Ihrer Reha haben Sie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber für insgesamt sechs Wochen. Nach Ablauf dieser sechs Wochen erhalten Sie Krankengeld vom Rehabilitationsträger.

Wer die Kosten für Ihre An- und Abreise übernimmt, ist abhängig vom Kostenträger Ihres Rehabilitationsaufenthalts. Bei der Anfahrt werden in der Regel entweder die Kosten für Zug- bzw. Busfahrkarten oder anteilig Pkw-Fahrtkosten übernommen. Bei Notwendigkeit kann auch ein Krankentransport oder eine Taxifahrt vom Kostenträger erstattet werden. Zur Fahrtkostenerstattung wenden Sie sich bitte während Ihres Aufenthaltes an unsere Kasse vor Ort.