Aufnahme pflegebedürftiger Angehöriger

Wer ein pflegebedürftiges Familienmitglied versorgt, kennt die beiden Seiten dieser Tätigkeit: So erfüllend die Pflege eines Angehörigen in vielen Fällen sein kann, so anstrengend und kräftezehrend ist sie zur gleichen Zeit. Da oftmals nicht sichergestellt ist, dass ein pflegebedürftiger Angehöriger während der Abwesenheit des Pflegenden die qualitativ hochwertige Pflege bekommt, die er braucht, verzichten viele Pflegende auf Gesundheitsmaßnahmen und u. a. auf eine Rehabilitationsmaßnahme.

Die Celenus Algos Fachklinik ermöglicht Ihnen den Rehaaufenthalt und gleichzeitig die professionelle Unterbringung Ihres Pflegebedürftigen zusammen in unserer Klinik. Im Rahmen der Verhinderungspflege können wir Ihre Angehörigen mit Pflegebedürftigkeit und Einschränkungen der Alltagskompetenz pflegen und betreuen. Die zu pflegende Person sollte mindestens Pflegestufe 2 haben.
 

Finanzielle Unterstützung

Wir nehmen Ihren Pflegebedürftigen gern im Rahmen der Verhinderungspflege mit in unserer Klinik auf (Aufnahme als Begleitperson). Bei Vorhandensein eines Pflegegrades übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr.

  • Grundpflege
  • Behandlungspflege
  • Unterbringung im Zimmer des Rehapatienten, auf Wunsch auch im eigenen Zimmer
  • Speise- und Getränkeversorung
  • Pflegefachkraft (24 Stunden Aufsicht)

  • Ein Antrag auf Verhinderungspflege bei der Pflegekasse muss gestellt werden bzw. eine Bestätigung der Kostenübernahme ist vorzulegen
  • Vorlage von Personalausweis und Chipkarte
  • Vorlage eines ärztlichen Kurzbriefes mit Hinweisen und Diagnosen

  • Medikamente für den Zeitraum des Aufenthaltes 
  • benötigte Hilfsmittel, wie beispielsweise Rollatoren, Blutzuckermessgeräte, Teststreifen, Stoma-, Verbands-, Inkontinenz-, Tracheostomamaterial, PEG 
  • persönliche Bekleidungsstücke
  • bestehende Patientenverfügungen
  • Regelungen bei bestehender Vormundschaft und/oder gesetzlicher Vertreter

Keine Aufnahme kann erfolgen bei: 

  • Pflegebedürftigkeit mit hoher Immobilität
  • Demenz mit Weglauftendenz und hochgradige Demenz
  • Schreiende Patienten
  • Patienten mit infektiösen Wunden
  • Blinde Pflegebedürftige ohne Begleitperson
  • Patienten mit ansteckenden Krankheiten 

In jedem Fall ist eine individuelle Absprache/ Entscheidung notwendig.