Wer ein pflegebedürftiges Familienmitglied versorgt, kennt die beiden Seiten dieser Tätigkeit: So erfüllend die Pflege eines Angehörigen in vielen Fällen sein kann, so anstrengend und kräftezehrend ist sie zur gleichen Zeit. Als Pflegender erbringt man jeden Tag rund um die Uhr körperliche Höchstleistungen und leidet oft unter Schlafmangel. Diese physische wie psychische Dauerbelastung kann erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit zur Folge haben. Viele Betroffene bezahlen für das tapfere Durchhalten mit ihrer Gesundheit: Erschöpfungszustände, depressive Verstimmungen, Angst, psychosomatische Erkrankungen und chronische Schmerzen sind häufig die Folge der dauerhaften Überforderung. Erschwerend kommt hinzu, dass eine große räumliche Trennung vom Pflegebedürftigen für die pflegenden Angehörigen oft gar keine Erleichterung, sondern eher noch eine weitere psychische Belastung darstellt. Denn häufig ist nicht sichergestellt, dass der Pflegebedürftige während der Abwesenheit seines Pflegers trotzdem die qualitativ hochwertige Pflege bekommt, die er braucht. Viele Pflegende verzichten deshalb auf das notwendige Auffüllen der eigenen Ressourcen.
Vorsorge- und Rehamaßnahmen und verhindern Krankheiten und erhalten Lebenskraft, die für pflegende Angehörige in ihrer besonderen Situation so wichtig ist. Maßnahmen zur Erhaltung der Fähigkeit für die Pflege wurden explizit im Sozialgesetzbuch aufgenommen. Die Celenus DEKIMED bietet gezielte Vorsorge- und Rehamaßnahmen, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Die professionelle Unterbringung Ihres Pflegebedürftigen in der nahen Alloheim Senioren-Residenz „Haus am See“ Bad Elster (www.alloheim.de) ist im Rahmen einer Kurzzeitpflege möglich und wir koordinieren gerne diesen Pflegeplatz und Ihren Termin bei uns.
Besprechen Sie Ihre derzeitige Lebenssituation mit Ihrem Hausarzt. Schildern Sie Ihre Symptome, wie z.B. Schlafmangel oder Überanstrengung. Ist aus medizinischer Sicht eine stationäre Vorsorge- oder Rehamaßnahme sinnvoll und erfolgversprechend, dann wird Ihr Hausarzt mit Ihnen gemeinsamen die Kur beantragen und den Antrag dem Kostenträger (meist der Krankenkasse) vorlegen.
Ist eine Pflegeperson wegen Urlaub, Vorsorge- oder Rehamaßnahme, Krankheit oder anderer Gründen an der Pflege ihres Angehörigen gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr.