Mutter-/Vater-Kind-Kur beantragen

Besuch bei Ihrem Arzt

Gehen Sie zu Ihrem Arzt und klären sie gemeinsam, welche medizinischen Voraussetzungen Sie für eine Kurmaßnahme zur Vorsorge erfüllen. Die notwendigen Atteste und Antragsformulare für Ihren Kurantrag erhalten Sie bei Ihrem Arzt in der Praxis. Der Arzt füllt nach gründlicher Untersuchung die notwendigen Atteste und den Kurantrag (Muster 64 Teil A & B) gemeinsam mit Ihnen aus. Falls bei Ihrem/n Kind/ern auch Krankheiten, oder Verhaltensauffälligkeiten vorliegen, lassen Sie vom behandelnden Kinderarzt auch einen Kurantrag ausstellen (Muster 65). Mit den ausgefüllten Anträgen beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Mutter-/Vater-Kind-Kur.

Wunsch- und Wahlrecht

Sie können einen Vordruck von uns verwenden, welchen Sie gemeinsam mit dem Kurantrag und den ärztlichen Attesten zur Genehmigung an Ihre Krankenkassen senden. Den Vordruck und weitere Infos zum Wunsch- und Wahlrecht erhalten Sie hier.

Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse

Sobald die vollständigen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse eingehen, entscheiden diese, ob die Kosten für eine Mutter-/Vater-Kind-Kur übernommen werden können, die so genannte Kostenübernahme/Kostenbewilligung.

Termin vereinbaren

Wir nehmen Reservierungen nur mit gültiger Kostenbewilligung an. Informieren Sie hierfür Ihre Krankenkasse, diese schickt uns Ihre Unterlagen mit der Bewilligung. Ihre Unterlagen werden hier vor Ort geprüft, ob eine Aufnahme im Haus stattfinden kann. Unsere Anreisetermine und deren Verfügbarkeit finden Sie hier.

Bei welchem Kostenträger beantrage ich unsere Kur?


Mutter / Vater ist versichert bei:

selbst gesetzlich versichert
eigene gesetzliche Krankenkasse

über den Ehemann in der gesetzlichen Versicherung
Krankenkasse des Ehemanns

selbst oder über den Ehemann privat versichert
private Versicherung

privat und beihilfeberechtigt
Beihilfestelle
 

Ihr kurbedürftiges Kind ist versichert bei:

selbst gesetzlich versichert
eigene gesetzliche Krankenkasse

über Mutter/Vater in gesetzlicher Krankenkasse
Krankenkasse Mutter/Vater

über Mutter/Vater in privater Krankenkasse
Krankenkasse Mutter/Vater

privat versichert und beihilfeberechtigt
Beihilfestelle
 

Ihr nicht kurbedürftiges Kind ist versichert bei:

selbst gesetzlich versichert
eigene gesetzliche Krankenkasse

über Mutter/Vater in gesetzlicher Krankenkasse
Krankenkasse Mutter/Vater

über Mutter/Vater in privater Krankenkasse
private Finanzierung