Die Maßnahme ist immer Hilfe zur Selbsthilfe. Je aktiver sich ein Patient daran beteiligt, um so besser sind die Chancen, dass er wieder eine höhere Lebensqualität erreicht. Leistungen zur Vorsorge verfolgen das Ziel, spezifischen Gesundheitsrisiken und bestehenden Erkrankungen durch eine ganzheitliche Therapie entgegenzuwirken.
Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter bzw. Mutter/Vater-Kind-Leistungen beziehen dabei psychologische, psychosoziale und gesundheitsfördernde Hilfen mit ein und berücksichtigen mütter-/väterspezifische Kontextfaktoren wie beispielsweise...
Für die Zielgruppen Mütter / Väter bzw. Mutter / Vater-Kind sieht das Sozialgesetzbuch V besondere medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen vor (§ 24 bzw. § 41). Diese Leistungen können von Versicherten in Anspruch genommen werden, die
erziehen und betreuen. Die Möglichkeit zur Wahrnehmung einer Mutter/Vater-Kind-Maßnahme als Vorsorge- oder Rehamaßnahme besteht in der Regel bis zum 12. Lebensjahr.
Viele Mütter scheuen sich, einen Antrag für eine Mutter-Kind- Maßnahme zu stellen. Der Zeit- und Organisationsaufwand für die Antragstellung ist so mancher Mutter – gerade in ihrer überlasteten Situation – zu viel.
Für Fragen und Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie individuell und ganz unbürokratisch.
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