Reha-Antrag

bei Ihrem Kostenträger

Wir haben für Sie Links zu großen Kostenträgern und Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen zusammengestellt. Ihren Reha-Antrag können Sie direkt auf der jeweiligen Internetseite herunterladen.

Wunsch- und Wahlrecht

Nach dem Sozialgesetzbuch haben Sie als Patient das Recht, sich die Klinik für Ihre Rehabilitaton auszusuchen.

Kosten

Bei der Kostenübernahme gibt es Unterschiede – je nachdem, welcher Kostenträger für Ihre Rehabilitation zuständig ist. Hier die wesentlichen Abweichungen:

Sie genehmigt stationäre und ambulante Behandlungen. Der Patient muss sich an den Kosten mit 10 Euro pro Tag beteiligen. Die Zuzahlung ist allerdings von der jeweiligen Einkommenssituation des Patienten abhängig. Es ist möglich, sich ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien zu lassen. Bei Fragen zur Kostenübernahme und Kostenträger der Reha erteilt die Rentenversicherung gerne Auskunft.

Bei ambulanten Behandlungen muss der Patient keine Zuzahlung leisten. Allerdings erhält er im Gegensatz zu den Leistungen der Krankenversicherungen keine Verpflegungspauschale. Bei der Anfahrt werden entweder die kompletten Kosten für Zug- bzw. Busfahrkarten oder anteilig Pkw-Fahrtkosten übernommen. Diese Kilometerpauschalen orientieren sich an den Sätzen der Einkommenssteuer (20 Cent pro Kilometer für die einfache Fahrt).

Bei einer stationären Behandlung:

Der Patient muss 10 Euro pro Tag tragen. Enthalten sind darin alle Kosten für die Behandlung, Unterkunft und Verpflegung. Befreiungen sind möglich.

Bei einer ambulanten Behandlung:

Die Krankenkassen erstatten in der Regel einen Zuschuss von höchstens 13 Euro (bei Kleinkindern bis zu 16 Euro) pro Tag für Unterkunft und Verpflegung. Für die Anwendungen selbst muss der Patient erneut 10 Prozent als Eigenanteil bezahlen.

Bei der Anfahrt zahlen die Kassen die Zugkosten. Bei Anreise mit dem Pkw gibt es keine genaue Regelung („die Kasse übernimmt die notwendigen Kosten”). Sprechen Sie hier mit Ihrer Krankenkasse, um den Kostenträger Ihrer Reha zu ermitteln. 

Zuzahlungsbeschränkungen:

Für die Zuzahlungen von 10 Euro pro Tag gibt es Höchstgrenzen. Sie liegen bei maximal 42 Kalendertagen pro Jahr, wobei diese nicht in ununterbrochener Reihenfolge in einer Rehabilitationseinrichtung angefallen sein müssen. Vorherige Reha-Maßnahmen aus dem gleichen Jahr werden also angerechnet. Die maximale Zuzahlung ist auf 14 Tage beschränkt, wenn sich die Reha-Maßnahme an eine Krankenhausbehandlung anschließt (AHB).

Beihilfe

Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge. Durch die Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den Krankheitskosten. Der Anteil der Beihilfe an den Reha-Aufwendungen richtet sich nach den individuellen Bemessungsgrundsätzen des Beihilfeberechtigten. Der Differenzbetrag wird von einer zusätzlichen Versicherung, meist einer privaten Krankenversicherung getragen, wenn dieses Risiko individuell vertraglich abgesichert ist. Dies ist bei jedem Versicherten sehr unterschiedlich. Lesen Sie bitte in Ihren Versicherungsverträgen nach.

Begleitperson

Die Gesellschaft vertrauter Personen kann je nach Krankheitsbild des Patienten den Genesungsprozess unterstützen. Deshalb begrüßen wir es in ausgewählten Kliniken, wenn Patienten eine Begleitperson mitbringen. Bitte klären Sie dies unbedingt vor Rehaantritt mit der entsprechenden Celenus Klinik ab.

In der Regel erhält die Begleitperson ein Bett im Zimmer des Patienten. Manchmal ist eine Begleitperson sogar medizinisch notwendig. Dann übernehmen die Kassen einen Großteil der Kosten. Andernfalls müssen Sie die Kosten selbst tragen. Sie liegen meist in Höhe einer vergleichbaren Hotelübernachtung.

Auf Wunsch kann auch die Begleitperson medizinisch-therapeutische Leistungen in Anspruch nehmen, die separat berechnet werden. Ein Tipp: In vielen Kliniken kann man sich nach Vorlage eines Rezeptes des Hausarztes oder eines Badearztscheines der Krankenkasse behandeln lassen.

Über weitere Details zu den Aufnahmemöglichkeiten, wenn das Mitbringen einer Begleitperson möglich ist, geben die Mitarbeitenden unserer Patientenaufnahmebüros gern Auskunft.