Wunsch- und Wahlrecht

Als Patient haben Sie bei der Wahl der Rehabilitationseinrichtung ein Mitspracherecht und können Einfluss darauf nehmen, in welcher Klinik Sie sich behandeln lassen möchten. Dies ist verankert im sogenannten Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten (§ 8 Abs. 1 SGB IX).

Um dieses Mitspracherecht zu nutzen, können Sie oder Ihr Arzt bereits bei der Antragstellung den Wunsch äußern, dass Sie in eine Klinik von emeis möchten. Dabei können Sie auch auf die Zertifizierung der Kliniken verweisen, die somit nach § 37 Abs. 3 SGB IX höchsten medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Qualitätsansprüchen entsprechen. 

Nutzen Sie hierfür das schnell und einfach auszufüllende Formular zu Ihrem Wunsch- und Wahlrecht.

Nach der Antragstellung entscheidet der Versicherer über die Bewilligung der Rehabilitationsmaßnahme. Rehaklinik und Patient erhalten dann einen entsprechenden Bescheid. Bei Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Einem Widerspruch wird oftmals stattgegeben. Zögern Sie also nicht bei der Ausübung Ihres Widerspruchrechtes.

Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Rehabilitationsklinik nicht einverstanden sind. Bitten Sie schriftlich, unter Berufung auf das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht, um eine Ummeldung in die Rehaklinik Ihrer Wahl.

Antragsformulare

Zur Link-Sammlung, die Sie zu den Antragsformularen der Kostenträger führt.

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Neben dem breiten medizinischen und therapeutischen Leistungsspektrum für unsere Patientinnen und Patienten vereinen wir nun auch umfassende Pflegeangebote unter einem Dach – für mehr Stärke, Austausch und verlässliche Begleitung in besonderen Lebensphasen.